Beitragsstabilität
Die Beitragsstabilität ist die wichtigste
Eigenschaft wenn der Versicherungsschutz langfristig auf hohem Niveau bezahlbar
bleiben soll. Worauf Sie beim Vergleich einer PKV für eine stabile Beitragsentwicklung
achten können:
1. Niedrige Verwaltungskosten
2. Erstattung mindestens
bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte
und Zahnärzte
3. Erkundigen Sie sich nach der Mitgliederzahl des angebotenen
Tarifs
4. Einige Private Krankenversicherungen erstatten auch kostengünstige
sanfte Medizin (Fragen Sie hier gezielt
nach dem Hufeland
- Leistungsverzeichnis)
5. Stetige Schadenquoten in den letzten 10 Jahren
6. Hohe Rückstellungen (Ihr Vorteil: Zinserträge zur Kostendämpfung)
Beitragsrückerstattung
Mit einer Beitragsrückerstattung können
Sie bei Privaten Krankenversicherungen rechnen, wenn Sie mindestens für ein
volles Versicherungsjahr Leistungsfrei geblieben sind. Achten Sie möglichst
darauf, dass Leistungen die einer Vorsorgeuntersuchung zugeordnet werden können,
in Ihrem Wahltarif nicht schädlich auf die Beitragsrückerstattung wirken.
Es werden grundsätzlich 3 Arten von Beitragsrückerstattungen unterschieden:
1. Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen, sie werden Geschäftsjahresabhängig
gezahlt.
2. Garantierte Beitragsrückerstattungen, sie sind in der Prämie
kalkuliert und werden immer bei Leistungsfreiheit
ausgezahlt
(Bis zu 6 Monatsbeiträge voll, auch bei Angestellten)
3. Boni, diese
sind noch nicht so sehr bekannt und sind für Angestellte ein echter Vorteil.
Die Boni werden
monatlich wie eine Rente ausgezahlt und
im Leistungsfall einfach verrechnet.
Selbstbeteiligung
Mit Selbstbeteiligungen erreicht man langfristig
entscheidende Vorteile. Die Prämien werden mit steigender Selbstbeteiligung
kleiner und damit der Effektivbeitrag (Lassen Sie sich das genau erläutern)
und langfristig sind die Prämien stabiler. Wir unterscheiden 4 verschiedene
SB-Arten:
1. Absolute SB: Die SB bezieht sich z.B. nur auf
den ambulanten Teil der Leistung
2. Prozentuale SB: Es werden z.B.
25% SB vereinbart aber nicht höher als 360,- Euro im Jahr
3. Kompakte
SB: Der SB bezieht sich auf ambulante, zahnärztliche und stationäre
Leistungen
4. Fallbezogene SB: Es wird z.B. nur auf jede Rechnung eine
Zuzahlung von z.B. 25,- Euro geleistet.
Kündigungsfrist
GKV / Ordentlich: Sie können
als freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse mit folgender Regel kündigen,
im laufenden Monat mit einer Frist von zwei vollständigen Monaten. Also das
bedeutet wenn Sie z.B. im Februar kündigen, ist der Versicherungsbeginn am
1. Mai.
PKV / Ordentlich: Sie können mit einer
Frist von 3 Monaten zum Versicherungsjahresende kündigen bzw. bei vielen
Privaten ist das Versicherungsjahr auch das Kalenderjahr.
PKV
/ Außerordentlich: Bei Beitragserhöhung können Sie zum
Erhöhungszeitpunkt kündigen. Ein Beispiel: Ihre PKV erhöht zum
01.01. eines Jahres den Beitrag, dann können Sie bis zum 31.12. eine Kündigung
aussprechen. Ihre Kündigung muss spätestens am 31.12. bei der Privaten
Krankenversicherung eingegangen sein.
Wichtiger Hinweis:
Kündigen Sie bitte nur wenn Ihnen eine Annahmebestätigung von einer
Privat Krankenversicherung schriftlich vorliegt.
Besonderheit
Die Besonderheiten bei PKV -Tarifen sind vielfältig.
Eine wichtige Eigenschaft des preiswerten Primärarzttarifes ist, dass
Sie einen Hausarzt festlegen, der Sie dann gegebenenfalls an Fachärzte überweisen
kann. (Ausnahmen: Gynäkologe, Augenarzt, Kinderarzt und Unfall) Für
angestellte Frauen kann es wichtig sein, dass Ihre Krankenversicherung in der
Elternzeit für z.B. ein halbes Jahr beitragsfrei bleibt. Praktisch sind auch
Tarife mit Vorsorgeboni. Sie kennen diese Eigenschaft möglicherweise von
den jährlichen zahnärztlichen Vorsorgen bei den Krankenkassen. Bei der
PKV können Sie so Ihre Leistungen auf bis zu 100% Zahnersatz steigern.